
...wenn man Recht hat, aber kein Geld. Da ist guter Rat teuer.
Viele Menschen werden vom Prozessgegner buchstäblich in die Zange genommen. Mit immer neuen Schriftsätzen, neuen Forderungen oder auch mit immensen Streitwerten und nach diesen bemessen sich die Gerichts- und Anwaltskosten.
Die erste Instanz, oder auch die Güteverhandlung in Zivilverfahren könnte man zur Not ja noch finanzieren. Aber bereits in der zweiten Instanz ist für viele Schluss.Das Ende der Fahnenstange erreicht.
Man ist praktisch in der ersten Instanz gezwungen eine "Knebelung" durch den Prozessgegner, oder durch das Gericht zu akzeptieren, gerade weil die Gegner wissen, dass man die zweite Instanz nicht mehr finanzieren kann.
Auch Richter sehen dies. Besonders dann, wenn man die Hosen runter lassen muss, weil man Prozesskostenhilfe beantragt hat. Da ist oft schon die Festsetzung des Streitwertes durch das Gericht ein Problem.
Man soll keine Gruppe über einen Kamm scheren. Auch nicht die Richter. Aber auch bei diesen gilt das Prinzip der Bequemlichkeit. Ungeliebte oder strittige Fälle kurzerhand abschliessen zu wollen und zu wissen, dass die nächste Instanz das Urteil nicht wieder kassieren oder abändern kann, weil sie gar nicht erst vom Kläger angerufen wird...mangels "Masse". Außerdem erspart sich der Richter durch einen solch erzwungenen Vergleich das Schreiben eines Urteiles.
Jeder hat seine Vorteile, aber nicht immer liegen diese bei demjenigen der Recht begehrt. Nicht umsonst sagt man im Volksmund: "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!"
Hier springen die Prozesskostenfinanzierer ein. Dafür wollen sie auch ein Stück vom Kuchen abhaben. In der Regel zwischen 15 und 30 Prozent von dem Erlös nach Abzug der Kosten.
Für jemand der kein Geld hat und keine andere Möglichkeit sieht um zu seinem Recht zu kommen, ist dies trotz der Courtage ein sehr gutes Geschäft, denn hier braucht er/sie sich keine Gedanken mehr um die Finanzierung des Rechtsweges machen wie es im juristendeutsch heisst.
In den USA ist dieses Model an der Tagesordnung. Allerdings übernehmen hier die Anwälte das Risiko. Sie erhalten dafür eine Erfolgsbeteiligung was in Deutschland verboten, bzw. nur in ganz engen Grenzen erlaubt ist.
Aus diesem Grund haben sich in Deutschland die Prozesskostenfinanzierer herausgebildet...und sie machen gute Geschäfte.