Prozessfinanzierung - Recht bekommen

Beispiel einer Prozessfinanzierung (realer Fall)

 

Rechtsgebiet: Urheberrecht/Internet

Streitwert wurde vom Gericht auf 20Tsd angesetzt und von Klägerseite beantragt auf 60.000 zu erhöhen.

Beginn des Rechtsstreites: Spt. 2008

Termin Güteverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart: 19.Mai 2009

Besonderheit: das Gericht hat mir einen Prozesskostenhilfeantrag genehmigt, bei einem angesetzten Streitwert von 20 Tsd. Euro. Da ich, bzw. mein Anwalt die Erhöhung auf 60 Tsd Euro beantragt hatten, mußte ich dem Gericht sofort 648 Euro an Gerichtskosten überweisen. Mein Anwalt hat einen Vorschuß von 200 Euro bisher erhalten.

Der Vorgang:

Ein Tourismusverein der auch als Stadtkmarketinggesellschaft für die umliegenden Städte und Kommunen agiert, hat mir ein komplettes Internetprojekt mit 289 Fotos entführt und in einer eigenen Domain als Frameset eingebunden.

Seit Beginn des Rechtsstreites sind pro Partei bisher jeweils 4 Schriftsätze über das Landgericht gelaufen.

Juristisch geht es um die sogenannte "Störerhaftung".

Die Prozeßfinanzierer:

Angeschrieben habe ich 4 Firmen. In engerer Auswahl sind zwei. Und zwar Foris und SLB. Interesse hatten alle, denn dadurch dass das Gericht den PKH-Antrag genehmigte ist ein positiver Ausgang des Verfahrens zu erwarten. Ein solcher Antrag wird vom Gericht nur genehmigt, wenn hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht. Man streitet sich also nicht mehr um das "ob", sondern nur noch um "wieviel".

Bis zum Termin am 19. Mai 2009 werde ich dies noch mit meinem Anwalt besprechen.

Datum: 21. Mai 2009. Es hatte eine gütliche Einigung gegeben, bei der jede Partei Federn lassen mußte. In wie weit die Existenz eines Prozesskostenfinanzierers die Bereitschaft der Gegenseite beeinflußt hatte blieb dabei ungeklärt. Die Prozesskostenfinanzierer gehen aber regelmäßig davon aus, daß alleine deren Existenz und Bereitschaft im Hintergrund den Einigungswillen der Gegenpartei positiv beeinflußt.