
Risikobeurteilung
Zu schön um wahr zu sein? Wo ist der Haken bei dieser Geschichte?
Nun...die Prozesskostenfinanzierer gehen grundsätzlich kein unkalkulierbares Risiko ein. Sie prüfen das Risiko ein Verfahren zu verlieren....und sie prüfen die Bonität des Beklagten.
Prozessrisiko:
Alle Prozessfinanzierer beschäftigen eigene Juristen. Sie, bzw. Ihr Anwalt muss dem Prozessfinanzierer alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine Beurteilung des Prozessrisikos relevant sind. Also eventuelle Beweismittel, bereits ergangene Schriftsätze usw. Also alles was Sie zu Ihrem zukünftigen Prozess vorlegen können.
Die meisten haben auch spezielle Anwälte für Sie zur Auswahl, für den Fall dass Sie noch keinen haben. Haben Sie schon einen Anwalt beauftragt, können Sie ihn behalten. In gewisser Weise vereinfacht es die Kommunikation mit dem Prozessfinanzierer, denn er hat dann bereits einen kompetenten Ansprechpartner der die Sache schon geprüft oder zumindest gesichtet hat.
Bonität des Beklagten:
Für eine Risikobeurteilung ist es nicht nur von ganz entscheidender Bedeutung das Prozessrisiko zu prüfen, sondern auch die Bonität des Beklagten.
Kann der Beklagte im Falle einer Verurteilung nicht bezahlen, weil er z. Beispiel insolvent oder schlicht pleite ist, lohnt sich kein Prozess. Hier bricht dann die kühle Kalkulation von Kaufleuten durch. Kein Prozessfinanzierer übernimmt ein Risiko, wenn er schon vorher weiss, dass nichts dabei rüberkommt.
Es muss also das Prozessrisiko kalkulierbar sein und der Beklagte muß im Falle einer Verurteilung auch bezahlen können. Das sind die beiden Grundvoraussetzungen für einen Prozesskostenfinanzierer.
Achtung:
Übernommen werden nur Zivilverfahren-keine Strafverfahren